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Sicherungsschein / Insolvenzversicherung

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Was passiert eigentlich mit Ihren geleisteten Zahlungen, falls die Charterfirma (die ja außerdem meist noch ihren Sitz im Ausland hat) insolvent gehen sollte? Gibt es eine Versicherung für dieses bereits bezahlte Geld?

Ja! Ihre Zahlungen werden durch uns mit einer Insolvenzversicherung abgedeckt!

Seit 01. Februar 2009 sind alle Charterverträge die Sie bei uns abschließen automatisch durch unsere Insolvenzversicherung abgedeckt! Ihre geleisteten Zahlungen sind somit vor einer möglichen Insolvenz unserer Agentur, sowohl als auch vor einer Insolvenz der Charterbasis vor Ort abgesichert.

Warum Insolvenzversicherung?

Viele Vercharterer schließen Yachtcharter Verträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da weder der Vercharterer (Charterbasis vor Ort) noch die Charteragentur (als Vermittler) Reiseveranstalter sind (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke wird durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen!

Insolvenzvericherung / Sicherungsschein für Yachtcharter

Dies ist keine Rechtsberatung! Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen dürfen wir leider keine beratenden Auskünfte zu Fragen von Versicherungen geben.

 


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